Ausbildungsinhalte

Meisterinnen und Meister im Feinwerkmechaniker-Handwerk können, abhängig von der Spezialisierung und Größe des Betriebs, Aufgaben im Herstellungs- und Reparaturbereich sowie bei der Montage von Anlagen des Maschinen- und Werkzeugbaus und der Feinmechanik übernehmen. Sie arbeiten vor allem in Betrieben des Maschinen- und Werkzeugbaus sowie bei Herstellern feinmechanischer und elektrischer Messinstrumente. Auch bieten u. a. Firmen des Kraftfahrzeugbaus oder Gebrauchsgüter- Reparaturdienste Beschäftigungsmöglichkeiten. Im Betrieb bestimmen und optimieren sie die Arbeitsabläufe, verteilen die Arbeitsaufgaben an einzelne Fachkräfte, leiten sie an, koordinieren die Arbeiten, sind für die Betriebsbereitschaft und den rationellen Einsatz der Betriebsmittel wie Maschinen, Geräte und Materialien verantwortlich. Bei all diesen Tätigkeiten üben sie Kontroll- und Leitungsfunktionen aus.

Informationen

Ansprechperson

Bei inhaltlichen Fragen zum Bildungsgang wenden Sie sich bitte an:

Marco
Elsner

Meisterschule für Handwerker
Am Turnerheim 1
67657 Kaiserslautern

Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Anmeldung ausschließlich das Schülerbüro zuständig ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Fachschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann mit dem Abschluss der Gesellenprüfung besucht werden.

Eine einschlägige Berufserfahrung ist keine Eingangsvoraussetzung mehr.

Die Maßnahme dauert in Vollzeitform ein Schuljahr.

Schulgeld/Kosten/Ausbildungsförderung

  • Schulgeld wird nicht erhoben. Kosten entstehen für Lern- und Arbeitsmittel sowie evtl. Schulfahrten.
  • Weitere Kosten entstehen für Prüfungsgebühren der Teile I bis IV an der Handwerkskammer Pfalz.
  • Ausbildungsförderung nach Antragsstellung bei entsprechender Behörde möglich.

Meisterprüfung

Meisterprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer in den Teilen I bis IV. Nach der bestandenen Meisterprüfung unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Fachhochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz.

Anmeldung

Anmeldeschluss: Jährlich bis zum 1. März

  • Amtlich beglaubigte Fotokopien des Gesellen-/Facharbeiterbriefes mit Prüfungsergebnis, der Abschlusszeugnisse der allgemeinbildenden Schule und der Berufsschule
  • Aufnahmeanträge finden Sie hier
  • Informationen zum Anmeldeprozess unter 0631 3647–405.

Bewerbungen nach dem 1. März können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.

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