Ausbildungsinhalte
Die sinnvolle Verflechtung fachpraktischer, fachtheoretischer und allgemeinbildender Inhalte, kennzeichnet die ganzheitliche Ausbildung an der Meisterschule.
Folgende Kompetenzen werden vermittelt:
- Kundenwünsche ermitteln und Kunden typ- und situationsgerecht beraten.
- Haarschnitte, Frisuren und Make-up unter Einsatz geeigneter Hilfsmittel fachgerecht ausführen.
- Haar und Haut im Hinblick auf Möglichkeiten der kosmetischen Behandlung untersuchen und beurteilen, entsprechende Behandlungspläne aufstellen sowie pflegende kosmetische Maßnahmen durchführen.
- Haarfarbverändernde sowie haarstrukturverändernde Maßnahmen kundenorientiert durchführen.
- Durchführung der Haarreinigung und -pflege, der Haarfarb- und Haarstrukturveränderung sowie Haarschnitte kontrollieren und überwachen.
- Haarvollersatz und -teilersatz anpassen, reparieren, reinigen, pflegen, färben, in seiner Struktur verändern, einschneiden und frisieren sowie Methoden der Haarergänzung, -auffüllung und -verlängerung anwenden.
- Dekorative Kosmetik einschließlich Haarentfernung und Gestaltung der Wimpern vornehmen.
- Hand- und Nagelpflege sowie Nagelgestaltung durchführen.
Informationen
Ansprechperson
Bei inhaltlichen Fragen zum Bildungsgang wenden Sie sich bitte an:
Meisterschule für Handwerker
Am Turnerheim 1
67657 Kaiserslautern
Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Anmeldung ausschließlich das Schülerbüro zuständig ist.
Aufnahmevoraussetzungen
Die Fachschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann mit dem Abschluss der Gesellenprüfung besucht werden.
Eine einschlägige Berufserfahrung ist keine Eingangsvoraussetzung mehr.
Die Maßnahme dauert in Vollzeitform ein Schuljahr.
Schulgeld/Kosten/Ausbildungsförderung
- Schulgeld wird nicht erhoben. Kosten entstehen für Lern- und Arbeitsmittel sowie evtl. Schulfahrten.
- Weitere Kosten entstehen für Prüfungsgebühren der Teile I bis IV an der Handwerkskammer Pfalz.
- Ausbildungsförderung nach Antragsstellung bei entsprechender Behörde möglich.
Meisterprüfung
Meisterprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer in den Teilen I bis IV. Nach der bestandenen Meisterprüfung unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Fachhochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz.
Anmeldung
Anmeldeschluss: Jährlich bis zum 1. März
- Amtlich beglaubigte Fotokopien des Gesellen-/Facharbeiterbriefes mit Prüfungsergebnis, der Abschlusszeugnisse der allgemeinbildenden Schule und der Berufsschule
- Aufnahmeanträge finden Sie hier
- Informationen zum Anmeldeprozess unter 0631 3647–405.
Bewerbungen nach dem 1. März können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.