Ausbildungsinhalte

Die sinnvolle Verflechtung fachpraktischer, fachtheoretischer und allgemeinbildender Inhalte kennzeichnet die ganzheitliche Ausbildung an der Meisterschule. Die umfassende Vorbereitung auf die neuen beruflichen Herausforderungen wird durch engagierte Mitarbeiter in unserem Hause gewährleistet.
Eine modern ausgestattete Werkstatt steht für eine zeitgemäße Ausbildung der zukünftigen Meister bereit. Der fachtheoretische Unterricht orientiert sich am aktuellen technischen Stand der Kfz-Technik und bereitet umfassend auf die Meisterprüfung und die zukünftigen beruflichen Aufgaben vor.

Informationen

Ansprechperson

Bei inhaltlichen Fragen zum Bildungsgang wenden Sie sich bitte an:

Gunther
Bastian

Meisterschule für Handwerker
Am Turnerheim 1
67657 Kaiserslautern

Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Anmeldung ausschließlich das Schülerbüro zuständig ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Fachschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann mit dem Abschluss der Gesellenprüfung besucht werden.

Eine einschlägige Berufserfahrung ist keine Eingangsvoraussetzung mehr.

Die Maßnahme dauert in Vollzeitform ein Schuljahr.

Schulgeld/Kosten/Ausbildungsförderung

  • Schulgeld wird nicht erhoben. Kosten entstehen für Lern- und Arbeitsmittel sowie evtl. Schulfahrten.
  • Weitere Kosten entstehen für Prüfungsgebühren der Teile I bis IV an der Handwerkskammer Pfalz.
  • Ausbildungsförderung nach Antragsstellung bei entsprechender Behörde möglich.

Meisterprüfung

Meisterprüfung vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Handwerkskammer in den Teilen I bis IV. Nach der bestandenen Meisterprüfung unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung an Fachhochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz.

Anmeldung

Anmeldeschluss: Jährlich bis zum 1. März

  • Amtlich beglaubigte Fotokopien des Gesellen-/Facharbeiterbriefes mit Prüfungsergebnis, der Abschlusszeugnisse der allgemeinbildenden Schule und der Berufsschule
  • Aufnahmeanträge finden Sie hier
  • Informationen zum Anmeldeprozess unter 0631 3647–405.

Bewerbungen nach dem 1. März können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.