Ausbildungsinhalte

Während des ersten Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden das Planen und Zerspanen von metallischen Werkstücken mit handgeführten Werkzeugen (Handbügelsäge, Feilen) vermittelt. Aber ebenso ist das Arbeiten mit Werkzeugmaschinen (Fräse, Drehbank) Gegenstand des Theorieunterrichts und der handwerklichen Unterweisungen. Auch das Zusammenbauen („Fügen“) metallischer Werkstücke durch Schraub- und Schweißtechniken wird wie das Warten von Maschinen und Anlagen im ersten Ausbildungsjahr gelehrt und durchgeführt.

Im zweiten Ausbildungsjahr steht in der Ausbildungswerkstatt neben dem Verarbeiten von Blechen und Stahlprofilen die Schmiedetechnik im Mittelpunkt – was auch einen beträchtlichen Stellenwert im unterrichtlichen Geschehen des fachtheoretischen Unterrichts einnimmt. Während des beschriebenen zweiten Ausbildungsjahrs wird auch die Abschlussprüfung Teil 1 durchgeführt, auf welche in einem ausreichenden Zeitraum in Klassensaal und Werkstatt vorbereitet wird.

Das dritte Jahr der Berufsausbildung beschäftigt sich auch mit Systemen des konventionellen Metallbaus der Fachrichtung Konstruktionstechnik. Es werden also neben dem Inhalt der Planung, Konstruktion und Einbaus von schmiedeeisernen Toren auch die Herstellung und Montage von Türen und Fenstern sowie die Herstellung von Treppen diskutiert werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass viele Auszubildenden nach dem Ablegen der Abschlussprüfung nicht im schmiedetechnischen Bereich sondern im konstruktiven Metallbau eine Beschäftigung finden. Dennoch wird im dritten Ausbildungsjahr auch der Schwerpunkt der Stilkunde von einer Fachkraft unterrichtet werden, was der Notwendigkeit geschuldet ist, dass ein Metallbauer der Fachrichtung Metallgestaltung auch das stilgerechte Restaurieren von metallischen Gegenständen historischer Gebäude einordnen und angemessen durchführen können muss.

Die Abschlussprüfung Teil 2, die sich wiederum aus einem planerischen und einem praktischen Prüfungsabschnitt zusammensetzt, wird nach einer Phase der entsprechenden Vorbereitung am Ende des dritten Ausbildungsjahres vorgenommen. Das daraufhin ausgestellte Zeugnis über das Bestehen der Abschlussprüfung ist dem von der Handwerkskammer ausgestellten Gesellenbrief bzw. dem von der Industrie- und Handelskammer ausgestellten Facharbeiterbrief gleich gestellt.

Informationen

Ansprechperson

Bei inhaltlichen Fragen zum Bildungsgang wenden Sie sich bitte an:

Alexander
Müller

Meisterschule für Handwerker
Am Turnerheim 1
67657 Kaiserslautern

Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Anmeldung ausschließlich das Schülerbüro zuständig ist.

Aufnahmevoraussetzungen

Mindestens Hauptschulabschluss bzw. Berufsreife mit Nachweis über gesundheitliche Eignung für den angestrebten Bildungsgang.

Anmeldung

Anmeldeschluss: Jährlich bis zum 1. März

  • Lebenslauf mit Passfoto
  • Amtlich beglaubigte Fotokopie des Abschluss- oder letzten Halbjahreszeugnisses der allgemeinbildenden Schule
  • Optional Vorstellungsgespräch, bzw. Aufnahmetest
  • Aufnahmeanträge finden Sie hier
  • Informationen zum Anmeldeprozess unter 0631 3647–406 oder –437.

Bewerbungen nach dem 1. März können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.